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Bei der Hauptausschusssitzung des BRV (Berliner Radsport Verbandes) am 13.01.2015 wurde unser legitimierter Vertreter – in unseren Augen – unter Missbrauchs des Hausrechts seitens des Präsidenten und unter Androhung von Amtshilfe der Polizei von der Teilnahme ausgeschlossen.

Wir sehen diesen Ausschluss als Verstoß gegen § 15 Abs.5 der Satzung des BRV und hatten dagegen am 20.02.2015 als Verein Einspruch eingelegt und eine Stellungnahme vom Präsidenten des BRV gefordert, um für Aufklärung zu sorgen.

Trotz mehrfacher Nachfrage wird uns diese bis heute, ein halbes Jahr später verweigert. Der Präsident hat uns von der Aussichtslosigkeit überzeugt, von ihm jemals eine Stellungnahme zu erhalten. Aber keine Antwort ist auch eine Antwort und zwar eine, die uns an der Glaubwürdigkeit und Aufrichtigkeit des Präsidenten des BRV, Herrn Günter Polauke zweifeln lässt.

Wir ziehen den Schluss, dass es sinnlos ist, weiter auf unserer Forderung, einer Stellungnahme zu dem Ausschluss unseres Vertreters von der Hauptausschusssitzung des BRV am 13.01.2015 zu bestehen. Unser Verzicht darauf bedeutet allerdings nicht, dass dieser Ausschluss akzeptiert und als rechtmäßig anerkannt wird.

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